
Marktstarke Stellung ist ein Begriff des deutschen Kartellrechts und gleichbedeutend mit relativer Marktmacht. Ein Unternehmen, das nicht marktbeherrschend im Sinne des deutschen oder europäischen Kartellrechts ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch marktstark sein und daher bestimmten kartellrechtlichen Beschränkungen unterliegen, n...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktstarke_Stellung
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